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IMPRESS GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Nachfolgenden wird geregelt, zu welchen Konditionen die IMPRESS GmbH (nachfolgend “IMPRESS IMMO” genannt) der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (nachfolgend “ Auftraggeber” genannt) (gemeinsam nachfolgend “Parteien” genannt) Dienstleistungen erbringt. Für den Auftraggeber wird rein der Einfachheit halber lediglich die männliche Form benutzt. Die nachfolgenden Regeln gelten entsprechend auch für eine allfällige Auftraggeberin.
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) sind integrierter Bestandteil des entsprechenden Vertrages zwischen den Parteien (nachfolgend “Vertrag” genannt).
1.2 Alle Bestimmungen dieser AGB haben uneingeschränkt Gültigkeit für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Treffen die Parteien im Vertrag oder gesondert eine schriftliche Abrede, welche einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB widerspricht, so hat die gesonderte Abrede Vorrang vor den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB. Dies berührt die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Diese haben zwischen den Parteien weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Sollte die dieser AGB widersprechende und vor den AGB somit vorrangig Gültigkeit geniessende Abrede zwischen den Parteien aus irgendwelchen Gründen nicht angewendet werden dürfen, so vereinbaren die Parteien vorab, dass subsidiär die entsprechende Regelung dieser AGB Gültigkeit haben soll.
2. Umfang / Zeitrahmen:
2.1 Der genaue Umfang der von der IMPRESS IMMO zu erbringenden Dienstleistungen wie der entsprechende Zeitrahmen sind in der schriftlichen Offerte und/oder Auftragsbestätigung, welche die IMPRESS IMMO dem Auftraggeber zustellt, geregelt. Diese Offerte/Auftragsbestätigung listet die von der IMPRESS IMMO zu erbringenden Leistungen und den vereinbarten Zeitrahmen wie die Vergütung und die Zahlungsmodalitäten auf. Durch aktives oder zwischen oder stillschweigendes (konkludentes) Akzept dieser Offerte/Auftragsbestätigung kommt der entsprechende Vertrag zwischen der IMPRESS IMMO und dem Auftraggeber zustande. Der rechtsgültige Vertrag zu unterschreiben gilt als Schuldanerkennung im Sinne vom SchKG Artikel 82 Absatz 1 für den Auftragswert oder die Stornierungsgebühren.
2.2 Soweit der Auftraggeber während der Erfüllung des Vertrags .Änderungswünsche anbringt, so bedingt dies eine erneute Bestätigung durch die IMPRESS IMMO. Diese Bestätigung listet die Änderungen zum ursprünglichen Vertrag in Bezug auf Leistungsumfang, zeitlichen Rahmen und Kosten auf. Wird diese schriftliche Bestätigung der Änderung durch den Auftraggeber akzeptiert, so ändert sich der ursprüngliche Vertrag in diesem Umfange, ansonsten der ursprüngliche Vertrag weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit hat.
3. Vergütung / Zahlungsmodalitäten
3.1 Paketpreis: Die Höhe der Vergütung sind in der bezeichneten Offerte/Auftragsbestätigung festgehalten. Soweit für eine Leistung der IMPRESS IMMO einen Fixpreis vereinbart wurde, so ist dieser bei Erfüllung der Leistung unverzüglich zur Zahlung fällig.
3.2 Zahlung nach Milestones: Soweit die Parteien die Fälligkeit von Zahlungen bei Erreichung von Milestones in der Erfüllung des Auftrags vereinbart haben, so ist die entsprechende Rate bei Erfüllung der entsprechenden Milestones unverzüglich zur Zahlung fällig.
3.3 Vorauskasse: Soweit in der Offerte/Auftragsbestätigung oder anderweitiger schriftlicher Vereinbarung Vorauskasse vereinbart wurde, so hat die IMPRESS IMMO die Erfüllung der Leistung erst anzubieten, wenn die Zahlung vom Auftraggeber vollständig erbracht worden ist.
3.4 Zahlungsverzug: Für Verzögerungen in der Leistungserbringung infolge Verzugs beim Auftraggeber in der Leistung von Zahlungen (Zahlung bei Erreichung von Milestones / Vorauszahlung) hat die IMPRESS IMMO nicht einzustehen. Soweit der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug ist, hat er zusätzlich den gesetzlichen Verzugszins von 5% zu entrichten. Fernern verrechnet die IMPRESS IMMO für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von CHF 50.00.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der IMPRESS IMMO jegliche Information und jegliches Material rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, welches für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Soweit der Auftraggeber die Lieferung von Materialien und Informationen, welche die IMPRESS IMMO für die Erfüllung des Auftrages benötigt, verzögert, hat die IMPRESS IMMO für die Folgen nicht einzustehen.
4.2 Soweit der Kunde für Drittleistungen Mittel zur Verfügung stellen muss (Bsp. Google AdWords), so ist er für die entsprechende Bereitstellung (Bereitstellung von Kreditkartendetails) wie für die Aufrechterhaltung der notwendigen Mittel (Deckung der Kreditkarte im vereinbarten Rahmen) verantwortlich.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der IMPRESS IMMO die vereinbarte Vergütung wie in Rechnung gestellte Kosten und Vorschüsse unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu vergüten.
4.4 Der Auftraggeber hat gegenüber dem Beauftragten ihm zur Kenntnis gelangende Mängel in der Ausführung des Auftrags unverzüglich zu rügen.
5. Rechte und Pflichten der IMPRESS IMMO
5.1 Die IMPRESS IMMO hat die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen auszuführen.
5.2 Die IMPRESS IMMO ist verpflichtet, den vereinbarten Zeitrahmen einzuhalten, soweit keine durch den Auftraggeber zu verantwortenden Verzögerungen eingetreten ist.
5.3 Sollte die IMPRESS IMMO erkennen, dass es ihr nicht möglich ist, den Auftrag ordnungsgemäss zu erfüllen oder vereinbarte Fristen einzuhalten, so hat sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Die IMPRESS IMMO haftet für nicht ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrags soweit sie eine solche zu verantworten hat. Die IMPRESS IMMO haftet ferner für durch sie verschuldete Nichteinhaltung des Zeitrahmens. Weitergehende Haftung seitens der IMPRESS IMMO wird, soweit gesetzlich zulässig, ausbedungen.
5.5 Die IMPRESS IMMO ist befugt, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Sie haftet gegenüber dem Auftraggeber für diese, wie wenn sie selbst gehandelt hätte.
6. Dauer / Kündigung
6.1 Der Auftrag endet mit der gegenseitigen ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Leistungen.
6.2 Der Auftrag kann von jeder Seite zu jeder Zeit widerrufen oder gekündigt werden. Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
6.3 Wird die Kündigung zur Unzeit erklärt, so hat die kündigende Partei die andere Partei schadlos zu halten. Die für eine feste Vertragsperiode im Voraus erbrachten Leistungen werden nicht zurückerstattet und gelten im Falle der vorzeitigen Auflösung durch den Auftraggeber als von diesem zu tragende Konventionalstrafe.
6.4 Der IMPRESS IMMO steht das Recht zu, bei durch den Aufraggeber zu verantwortenden Verzug betreffend Zahlungspflichten wie betreffend der für die Erfüllung notwendige Lieferung oder Bereitstellung von Materialien, Informationen und/oder Mittel den Vertrag ohne Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aufzulösen.
6.5 Ferner behält sich die IMPRESS IMMO das Recht vor, den Auftrag zu widerrufen, soweit der Auftraggeber wiederholt die Abänderung und/oder Erweiterung der Leistungen der IMPRESS IMMO verlangt. Weiter kann die IMPRESS IMMO den Auftrag widerrufen, soweit die Parteien keine gütliche und schriftlich festgehaltene Einigung über die zu erfüllenden Leistungen finden können und somit das für die Erfüllung des Auftrags notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
7. Entwicklung von Bild- und Filmelementen
7.1 Soweit der Auftrag die Entwicklung von Bildelementen (Bildmarke, Logo etc.) vorsieht, so ist der Vertrag erfüllt, wenn die IMPRESS IMMO dem Auftraggeber einen Vorschlag unterbreitet und dieser ausgehend davon zusammen mit der IMPRESS IMMO die Bildmarke entwickelt. Soweit der Auftraggeber mit dem unterbreiteten Vorschlage für die Entwicklung der Bildmarke nicht einverstanden ist, so hat er ohne entsprechende Abdeckung der Mehrkosten keinen Anspruch auf weitere Vorschläge.
7.2 Soweit der Auftrag die Erstellung von Filmelementen (Video) vorsieht, so ist dieser erfüllt, wenn die IMPRESS IMMO das Filmelement gemäss den Vorgaben des Auftraggebers fertigstellt und diesem entweder im vereinbarten Datenformat zur Verfügung stellt oder aber im Auftrag des Auftraggebers auf der vereinbarten Videoplattform bereitstellt.
8. Erstellung von 360° Besichtigungen und 3D-Modellierungen
8.1 Die Leistungen der IMPRESS-IMMO beinhalten u.a. die Aufnahmen mit professioneller Ausrüstung sowie die Erstellung und Konfigurierung der virtuellen Rundgänge. Die Lieferung bzw. Veröffentlichung des Rundganges übernimmt die IMPRESS-IMMO oder erteilt die Instruktionen für die entsprechende Veröffentlichung der 360 °Besichtigung auf der Webseite des Kunden und/oder Immobilien-Plattformen.
8.2 Die IMPRESS-IMMO produziert 3D-Modellierungen gemäss Plan, Design- und Stilrichtlinien des Kunden unter Einhaltung der Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Unsere Dienstleistungen werden mit den besten Softwares und nach internationalen Normen hergestellt so, dass diese überall kompatibel und weltweit verständlich sind.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Allgemein: Das geistige Eigentum an den für die Auftraggeber erstellten Werke (Logos, Bild- und Filmelemente) verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entschädigung bei der IMPRESS IMMO und geht dann auf den Auftraggeber über.
9.2 Soweit die Erfüllung des Auftrags die Erstellung einer Webseite umfasst, so wird mit Auslieferung der Webseite dem Auftraggeber ein nicht ausschliessliches räumlich und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an den von der IMPRESS IMMO entwickelten Inhalten eingeräumt.
9.3 Alle weiteren Rechte im Zusammenhang mit Erfindungen sowie alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an Produkten, Prozessen, Methoden, Ideen, Know-how, Konzepten, Dokumentationen usw., die von IMPRESS IMMO bei der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden in irgendeiner Weise verwendet, entwickelt, verbessert oder umgesetzt wurden, gehören ausschliesslich IMPRESS IMMO, welche diese für sich selbst oder für Dritte nach eigenem Ermessen nutzen kann. Es ist dem Auftraggeber untersagt, derartige Erzeugnisse von IMPRESS IMMO ausserhalb des vereinbarten Zweckes zu nutzen, weiter zu verwerten und/oder an Dritte weiterzugeben.
10. Besonderheiten im Rahmen der Erstellung von Webseiten
10.1 Internet-Domains: Soweit für den Auftraggeber Internet-Domains registriert werden, so ist der Auftraggeber alleiniger Inhaber des entsprechenden Internet-Domains. Die IMPRESS IMMO übernimmt lediglich die technische Verwaltung. Die entsprechenden Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Auftraggebers.
10.2 Webhosting: Soweit die IMPRESS IMMO für den Auftraggeber ein Webhosting organisiert, so ist der Auftraggeber Kunde des entsprechenden Hosting-Vertrags mit dem Provider. Die IMPRESS IMMO übernimmt lediglich die Verwaltung. Die entsprechenden Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Auftraggebers.
10.3 Source Code Lizenzen: Soweit die IMPRESS IMMO für die Erfüllung des Auftrags ein CMS (Content Management System) verwendet, anerkennt der Auftraggeber, dass das CMS und jegliche hinzugefügten Elemente der GNU General Public License (GNU-GPL) unterstehen. Soweit im Auftrag des Auftraggebers kostenpflichtige Elemente eingesetzt werden (Add-ons), so sind deren Nutzungslizenzen vor der Benutzung ordnungsgemäss zu erwerben. Die Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber anerkennt, dass gemäss GNO-GPL die Rechte am Source Code (Quellcode) weder am CMS noch an den Zusatzelementen auf Ihn übergehen.
10.4 Wartung und Änderung: Die Wartung und technische Updates im Zusammenhang mit dem CMS sowie die entsprechende Datensicherung (Backup) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Nach Auslieferung der Webseite an den Auftraggeber gewünschte Änderungen an der Seite, sowohl technischer wie redaktioneller Natur, stellen ein neues Auftragsverhältnis dar und werden separat in Rechnung gestellt.
11. Haftung für Inhalte
11.1 Jegliche Inhalte, welche die IMPRESS IMMO im Auftrag des Auftraggebers auf dessen Internetseite und/oder auf Social Media Plattformen veröffentliche, werden dem Auftraggeber vorgängig vorgelegt und erst nach dessen Freigabe verwendet. Die Freigabe kann konkludent erfolgen.
11.2 Jegliche Inhalte, welche die IMPRESS IMMO im Auftrag des Auftraggebers veröffentlicht (Text, Bild- und Tonmaterial jeglicher Art), dürfen nur verwendet werden, wenn diese weder gesetztes- noch sittenwidrige Inhalte aufweisen und wenn durch die Verwendung derselben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der IMPRESS IMMO für die Erfüllung des Auftrags ausschliesslich Materialien zur Verfügung zu stellen, welche diese Bedingungen vorbehaltlos erfüllen.
11.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung über solche Inhalte. Er bestätigt durch seine Freigabe gegenüber der IMPRESS IMMO, dass die Verwendung der Inhalte keine Schutzrechte Dritter verletzt und in keiner Art und Weise Rechts- oder Sittenwidrige Inhalte aufweist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die IMPRESS IMMO in Bezug auf diese Inhalte schadlos zu halten.
11.4 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Inhalte und Daten. Er ist ebenfalls für die fachgerechte Sicherung jeglicher Daten verantwortlich. Die IMPRESS IMMO haftet für keine Schäden und/oder Folgeschäden infolge Datenverlusts.
12. Wegbedingung der Haftung
12.1 Die Haftung der IMPRESS IMMO gegenüber dem Auftraggeber wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die IMPRESS IMMO haftet gegenüber dem Auftraggeber insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Störung der Geschäftstätigkeit und/oder Erreichbarkeit, technische Ausfälle, fehlerhafte Publikationen und allfällige Folgen daraus und wegen Ansprüchen Dritter.
12.2 Der Auftraggeber anerkennt, dass die Publikation einer Webseite weltweit zugänglich ist. Die IMPRESS IMMO haftet nicht aus Schaden oder Folgeschaden infolge von Hackerangriffen, unbefugter Nutzung und/oder Verwertung durch Dritte sowie Zugriffe auf Daten oder Einrichtungen des Auftraggebers.
13. Formvorschriften
13.1 Die Parteien behalten sich für die Gültigkeit des Vertrages wie dieser AGB explizit die Schriftform vor. Allfällige Abänderungen und Ergänzungen zum Vertrag und den AGB wie insbesondere zu diesem Vorbehalt der Schriftlichkeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.
13.2 Sollten eine oder mehrere im Vertrag und/oder in diesen AGB enthaltene Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies den Bestand der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der AGB nicht. Die Bestimmung, die ungültig erklärt wurde, ist von den Parteien durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung aufgrund ihres Zwecks am nächsten kommt und den Vorstellungen der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses so weit als möglich entspricht.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der IMPRESS IMMO inklusive diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeglichen Nebenabreden und Zusätzen untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Parteien vereinbaren, dass zur Beurteilung jeglicher allfälligen Streitigkeiten ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung finden soll. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der IMPRESS IMMO in Bülach, Kanton Zürich, Schweiz.
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